Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

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Über uns

Mit Verordnung vom 14. Juni 1855 wurde im Städtchen Bergedorf die Trennung von Verwaltung und Rechtspflege eingeführt. Die Zuständigkeiten des neuen Amtsgerichts richteten sich nach hamburgischem Landesrecht und entsprachen nicht den heutigen Verhältnissen. Mit Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze (Gerichtsverfassungsgesetz, Zivilprozess-Ordnung, Strafprozess-Ordnung usw.) zum 1. Oktober 1879 hörte das Amtsgericht hamburgischer Prägung auf zu existieren und den Amtsgerichten wurden die Aufgaben zugewiesen, die sie auch heute noch zu bewältigen haben.

Im Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, wie es heute heißt, sind zur Zeit 12 Richter:innen, 10 Rechtspfleger:innen sowie 45 weitere Mitarbeitende tätig. Die Leitung des Gerichts obliegt einem Direktor und seinem Stellvertreter sowie der Geschäftsleiterin.

Als eigenständiges Stadtteilgericht hat das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf für den Bezirk Bergedorf - immerhin von der Fläche her Hamburgs zweitgrößter Bezirk - einen Großteil der Aufgaben zu erfüllen, die die Gesetze den Amtsgerichten zuweisen, lediglich für Mahnsachen, Insolvenzverfahren sowie Vereins- und Handelsregistersachen ist ausschließlich das Amtsgericht Hamburg-Mitte am Sievekingplatz zuständig.