Geschäftsverteilung

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Geschäftsverteilungsplan

des Landgerichts Hamburg

Die Zuständigkeit der einzelnen Kammern ist in der jährlich vom Präsidium des Landgerichts im Voraus zu beschließenden Geschäftsverteilung geregelt. Das Präsidium besteht aus dem Präsident des Landgerichts sowie zehn gewählten richterlichen Mitgliedern, die in richterlicher Unabhängigkeit über Geschäftsverteilungsangelegenheiten entscheiden (§§ 21a ff. GVG).

Die Geschäftsverteilungspläne finden Sie zum Download in der rechten Spalte.